Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen, Jung-Behr Consulting GmbH, vertreten durch Frau Jennifer Jung-Behr, Erkrather Str. 401, 40231 Düsseldorf, im Folgenden „Auftragnehmer“ und dem Auftraggeber, im Folgenden „Auftraggeber“, als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Der Auftraggeber bietet verschiedene Dienstleistungen zur Buchung an. Dabei handelt es sich insbesondere um Agentur-, IT-Dienstleistungen und Unternehmensberatung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(3) Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB und nicht gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.
(5) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
(6) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(7) Der Auftragnehmer agiert unter der Bezeichnung „PinkBots“. Die Wortmarke „PinkBots“ ist Eigentum des Auftragnehmers und darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers genutzt werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Wortmarke „PinkBots“ ohne Genehmigung des Auftragnehmers in irgendeiner Form zu nutzen oder zu veröffentlichen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Auftraggeber bucht bei dem Auftragnehmer eine entsprechende Dienstleistung. Diese Buchung nimmt der Auftragnehmer durch eine Buchungsbestätigung an. Eine Buchung kann persönlich (z.B. auch telefonisch oder im Online-Meeting), per E-Mail, per Kontaktformular oder über die Website des Auftragnehmers zustande kommen.
(2) Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Buchung des Auftraggebers bestätigt. Die Buchung des Auftraggebers ist bindend. Der Auftraggeber erhält mit der Buchungsbestätigung die Zahlungsbedingungen und die Leistungen von Auftragnehmer mitgeteilt
(3) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist an seine Angebote 10 Tage gebunden. Danach bedarf es eins neuen Angebotes, es sei denn, der Auftragnehmer verlängert das alte Angebot.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn Auftragnehmer aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch von dem Auftragnehmer für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung entstandenen Leistungen erhalten.
(5) Die angebotenen Leistungen können einmaligen Leistungen und/oder regelmäßig im Rahmen einer festen Laufzeit zu erbringenden Dienstleistungen sein.[LS1]
§ 3 Inhalt des Dienstleistungsvertrages
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Dienste gegenüber dem Auftraggeber in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Die Vorgehensweise erfolgt durch eine umfassende Analyse und Strategieerstellung, gefolgt von verschiedenen Umsetzungsmöglichkeiten, die in der Beteiligung des Auftragnehmer variieren. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen Der Dienstleistung vom Auftragnehmer erstellten Arbeits- und Leistungsergebnisse, z.B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Handbücher, Prozessketten/-workflows und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Auftraggeber erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder vom Auftragnehmer individuell für den Auftraggeber erstellt.
(3) Sämtliche Unterlagen des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite des Auftragnehmers und sonstige Unterlagen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Auftraggeber ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Auftragnehmers Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienstleistung zu machen.
(4) Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Unterlagen Dritter wird keine Haftung übernommen. Ferner gelten sie nicht als zugesicherte Eigenschaften im Sinne des BGB.
§ 4 Durchführung der Dienstleistung
(1) Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Der Auftraggeber ist zur Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. [JJ2] [LS3] Der Auftraggeber erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Der Auftraggeber ist für eine korrekt angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst verantwortlich.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden daran hindern, das die Dienstleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Auftraggeber besteht in diesem Fall nicht.
(3) Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistung auf der Website von dem Auftragnehmer dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Dienstleistungs-Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Dienstleistungs-Inhaltes eintritt und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.
(5) Der Auftragnehmer muss die Dienstleistung nicht selbst durchführen. Er ist berechtigt nach freiem Ermessen die Durchführung der Dienstleistung an Dritte, z.B. an Subunternehmer abzugeben. Der Auftragnehmer kann die Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch durch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards erbringen, sofern dem Auftraggeber hieraus keine Nachteile entstehen.
(6) Der Auftraggeber hat Mitwirkungspflichten, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistungen erforderlich ist. Die genauen Pflichten und Anforderungen sind in § 5 dieser AGB festgelegt.
(7) Die einzelnen Dienstleistungen sind in den § 6 – 9 näher aufgeführt. Zudem stellt der Auftragnehmer vorgefertigte Automatisierungsvorlagen und Workflows sowie andere Templates, wie z.B. Landingpage-Vorlagen, zur Verfügung, die dem Auftraggeber helfen, ihre Geschäftsprozesse effizienter zu gestalten. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für den Erfolg der Automatisierungsvorlagen und -workflows.
(8) Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass der Auftraggeber für die Rechtskonformität sämtlicher Inhalte, die er dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, ausschließlich selbst verantwortlich ist. Eine Überprüfung der Inhalte durch einen Rechtsbeistand des Auftraggebers im Vorhinein wird ausdrücklich empfohlen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Inhalte des Auftraggebers auf Rechtskonformität zu überprüfen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für etwaige Rechtsverstöße des Auftraggebers im Zusammenhang mit den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalten.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber garantiert dem Auftragnehmer die Richtigkeit sämtlicher Angaben, die er im Rahmen des Vertragsverhältnisses macht. Änderungen dieser Angaben teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich mit. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten und Verzögerungen, die aus unrichtigen oder verspäteten Angaben resultieren. Der Auftraggeber liefert notwendige Informationen und Materialien in verwertbarem Format und stellt sicher, dass er die Nutzungsrechte daran besitzt.
(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der für alle vertragsrelevanten Erklärungen und Abstimmungen zur Verfügung steht.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über die technischen Voraussetzungen verfügt[JJ4] [LS5] , um die Dienstleistungen des Auftragnehmers nutzen zu können. Störungen und Mängel, die im Zusammenhang mit den Dienstleistungen des Auftragnehmers auftreten, teilt der Auftraggeber diesem unverzüglich mit.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig Sicherungskopien seiner Daten anzufertigen und notwendige Zugänge sicherzustellen. Passwörter werden nach Abschluss des Auftrags geändert.
(5) Der Auftraggeber ist für die Rechtskonformität seiner Inhalte verantwortlich, einschließlich notwendiger Kennzeichnungen und Erlaubnisse. Er sorgt für die Bereitstellung rechtlicher Texte wie Datenschutzerklärung und Impressum auf seinen digitalen Plattformen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über die Rechte an urheberrechtlich geschützten Inhalten verfügt, die er dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt.
(6) Der Auftraggeber stimmt der Weitergabe seiner Daten an Dritte zu, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Einzelheiten sind in § 15 dieser AGB geregelt.
(7) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung von Rechten Dritter durch die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien beruhen.
(8) Der Auftraggeber ist verpflichtet, über sämtliche Vertragsdetails gegenüber Dritten Stillschweigen zu wahren und erforderliche Datensicherungen selbständig durchzuführen.
(9) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Dienstleister alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Zugänge zu seinen Accounts auf Websites, Plattformen oder an sonstigen Stellen zur Verfügung zu stellen und die Übermittlung sicher und verschlüsselt durchzuführen. Nach Beendigung des Auftrages ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich das Passwort zu ändern, damit ein späterer Missbrauch ausgeschlossen ist. Das gilt nicht, soweit eine weitere Betreuung durch den Dienstleister vereinbart ist.
(10) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Dienstleister sämtliche erforderlichen Informationen (z.B. vorhandene Accounts auf Plattformen, bisherige und laufende Werbemaßnahmen, bisherige Konversionsraten und weitere marketingrelevante Kennzahlen) und Daten (z. B. Navigationsstruktur, zu verwendende Medien, Rechtstexte etc.) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere alle Informationen zu entgegenstehenden Urheber- oder Markenrechten.
§ 6 Tool- und Softwareberatung
(1) Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber bei der Auswahl und Implementierung von Softwarelösungen und Tools, die optimal auf die Bedürfnisse des Auftraggebers abgestimmt sind.
(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen, die von den Herstellern der Softwarelösungen und Tools öffentlich zur Verfügung gestellt werden.
(3) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung von Softwarelösungen und Tools entstehen, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich über die Lizenzbestimmungen der von ihm erworbenen oder abonnierten Software und Tools zu informieren und diese zu beachten. Ebenso hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass bei der Verarbeitung von Daten alle datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
§ 7 Marketing Performance Dienstleistungen
(1) Der Auftragnehmer bietet bietet ein umfassendes Leistungspaket im Bereich der Marketing Performance Dienstleistungen an. Dies beinhaltet die Beratung, Planung und Optimierung von Werbekampagnen sowie die Unterstützung bei der Implementierung relevanter Tracking-Tools.
(2) Im Bereich Google Ads unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Erstellung, Verwaltung und Optimierung von Werbekampagnen sowie der Implementierung und Analyse von Tracking-Tools wie z.B. Google Analytics und Google Tag Manager. Der Auftraggeber ist für die Erstellung des Datenfeeds und die Einhaltung der Google-Richtlinien verantwortlich.
(3) Im Bereich Meta (Facebook/Instagram) bietet der Auftragnehmer umfassende Unterstützung bei der Erstellung, Verwaltung und Optimierung von Werbekampagnen. Dies umfasst die Beratung hinsichtlich Zielgruppen, die Überprüfung von Tracking-Einstellungen und die Unterstützung bei der Erstellung von Creatives und Ad Copies. Für die Einhaltung der Meta-Richtlinien ist der Auftraggeber verantwortlich.
(4) Der Auftragnehmer erstellt regelmäßige Berichte über den Verlauf der Kampagnen und bietet Analysen sowie Optimierungsvorschläge an.
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich mit den jeweiligen Nutzungsbedingungen, Richtlinien und Bestimmungen der genutzten Werbeplattformen (z.B. Google, Facebook, Instagram) auseinanderzusetzen, zu akzeptieren und diese zu beachten.
(6) Der Auftraggeber übernimmt die Zahlung aller Werbekosten direkt an die jeweiligen Plattformen. Diese Kosten sind nicht in den Dienstleistungen des Auftragnehmers enthalten und müssen separat entrichtet werden.
(7) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für den Erfolg der Werbekampagnen. Es kann keine Garantie für eine bestimmte Anzahl an Klicks, Conversions oder ähnlicheErfolge gegeben werden. Der Auftraggeber erkennt an, dass der Erfolg der Werbekampagnen von einer Vielzahl von Faktoren abhängt, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat.
§ 8 Beratungs- und Realisierungsleistungen
(1) Der Auftragnehmer bietet Beratungs- und Realisierungsleistungen zur Verbesserung der Online-Marketing-Strategien und Verkaufsförderungsmaßnahmen an. Dies kann die Analyse der aktuellen Strategien, die Beratung zur Optimierung und die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen umfassen, sofern dies vom Auftraggeber gewünscht wird.
(2) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Optimierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen. Dies kann die Analyse bestehender Prozesse, die Beratung zur Auswahl geeigneter Tools und Technologien sowie die Implementierung und Konfiguration dieser Tools umfassen, sofern der Auftraggeber die notwendigen Tools bereitstellt.
(3) Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber im Bereich der Anwendung und Integration von KI-Technologien. Dies kann die Analyse der Einsatzmöglichkeiten, die Beratung zu den geeigneten KI-Lösungen und die Umsetzung der vorgeschlagenen Lösungen umfassen, letzteres sofern der Auftraggeber die entsprechenden Tools und/oder Technologien bereitstellt.
(4) Der Auftragnehmer berät und unterstützt den Auftraggeber im Bereich der digitalen Analytik und Controlling zur Leistungsüberwachung und -steigerung. Dies kann die Analyse der aktuellen Leistungsdaten, die Beratung zur Optimierung der Analytik-Strategien und die Implementierung und Konfiguration geeigneter Tools und/oder Technologien umfassen, sofern der Auftraggeber diese bereitstellt.
(5) Zusätzlich bietet der Auftragnehmer ein Emergency Coaching an, das kurzfristig gebucht werden kann. Diese Dienstleistung umfasst eine schnelle Analyse und Beratung zu akuten Problemen oder dringenden Fragestellungen des Auftraggebers. Aufgrund der kurzen Vorbereitungszeit kann der Umfang der Analyse und der Vorbereitung eingeschränkt sein.
(6) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für den Erfolg der Beratungs- und Realisierungsleistungen. Es kann keine Garantie für eine bestimmte Leistungssteigerung oder Umsatzsteigerung gegeben werden. Der Erfolg der Beratungs- und Realisierungsleistungen hängt von vielen Faktoren ab, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat.
§ 9 (Online-)Schulungen, Workshops und Online-Kurse
(1) Der Auftragnehmer führt Schulungen, Workshops und Kurse, sowohl online als auch offline, zu verschiedenen Themenbereichen wie z.B. Digitalisierung, Automatisierung, Marketing und Prozessoptimierung durch. Diese können 1:1 aber auch in Form von Gruppen-Programmen erfolgen. Auch Online-Formate, die keine 1:1-Interaktion oder Moderation durch den Auftragnehmer erfordern, können angeboten werden.
(2) Der Auftragnehmer behält sich vor, zusätzliche Leitfäden und ähnliche Materialien im Nachgang oder unabhängig von den Schulungen, Workshops und Kurse zu verkaufen. Die genauen Inhalte und Preise werden vom Auftragnehmer festgelegt und dem Auftraggeber mitgeteilt.
(3) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass er die technischen Voraussetzungen zur Teilnahme an den Online-Schulungen, Workshops und Kursen erfüllt. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für technische Probleme, die auf Seiten des Auftraggebers entstehen.
(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für den Erfolg der Schulungen, Workshops und Kurse und/oder Materialien. Es kann keine Garantie für bestimmte Lern- oder Umsetzungsergebnisse gegeben werden. Der Erfolg der Schulungen, Workshops und Kurse hängt von vielen Faktoren ab, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat.
(5) Innerhalb von sogenannten Gruppen-Calls übt der Auftragnehmer das virtuelle Hausrecht aus. Der Auftraggeber hat den Weisungen des Auftragnehmers Folge zu leisten. Es besteht kein Anspruch auf Beantwortung bestimmter Fragen oder einer konkreten Anzahl von Fragen durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer wird jedoch die Anliegen seiner Auftraggeber bestmöglich berücksichtigen.
(6) Während der Trainings und Live Calls des Auftragnehmers geben andere Teilnehmer unter Umständen persönliche oder betriebliche Informationen preis. Insoweit ist stets und vollumfänglich Stillschweigen gegenüber Externen und Dritten zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten.
(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung des Auftraggebers dessen Zugänge und Logins zu allen Programmen, Inhalten und Trainings nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer bleiben in diesem Fall unberührt.
§ 10 Einsatz von Chatbots
(1) Der Auftragnehmer setzt Chatbots ein, die auf generativer künstlicher Intelligenz basieren, um unterstützende Tätigkeiten zu übernehmen, wie z.B. das Onboarding neuer Mitarbeiter oder die Erklärung technischer Begriffe. Diese Chatbots dienen der Effizienzsteigerung und der Verbesserung der Nutzererfahrung.
(2) Der Auftraggeber erkennt an, dass die Chatbots auf Algorithmen basieren, die auf vorhandenen Daten trainiert wurden. Trotz kontinuierlicher Bemühungen, die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Chatbots zu gewährleisten, können Fehler oder Missverständnisse nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Chatbots sind nicht in der Lage, menschliche Expertise vollständig zu ersetzen.
(3) Für Schäden, die aus der Nutzung der Chatbots entstehen, haftet der Auftragnehmer nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und gemäß § 15 dieser AGB. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für:
a. Schäden, die durch fehlerhafte oder unvollständige Antworten der Chatbots verursacht werden.
b. Verzögerungen oder Ausfälle bei der Nutzung der Chatbots aufgrund technischer Störungen.
c. Verluste oder Schäden, die durch die unsachgemäße Nutzung der Chatbots durch den Auftraggeber oder Dritte entstehen.
(4) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Nutzung der Chatbots im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen steht. Alle durch die Chatbots verarbeiteten Daten werden vertraulich behandelt und nur für die Zwecke verwendet, für die sie erhoben wurden. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass keine sensiblen oder persönlichen Daten über die Chatbots verarbeitet werden sollten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(5) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Funktion und Nutzung der generativen KI regelmäßig zu überwachen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen, um deren Zuverlässigkeit und Sicherheit zu gewährleisten.
(6) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Chatbots und die zugrunde liegende KI-Technologie weiterzuentwickeln und zu aktualisieren. Der Auftraggeber wird über wesentliche Änderungen informiert, die die Nutzung oder Funktionalität der Chatbots betreffen könnten.
(7) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt der Auftragnehmer sicher, dass alle vom Auftraggeber über die Chatbots gespeicherten Daten sicher gelöscht oder auf Wunsch des Auftraggebers zurückgegeben werden.
§ 11 Zahlung
(1) Eine Zahlung ist gegenüber dem Auftragnehmer nach Abschluss der Dienstleistung mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln unmittelbar durch den Auftraggeber zu tätigen. Die Zahlung wird sofort mit der Buchung und dem Zugang der Rechnung per E-Mail fällig. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsstellung, sofern nichts anders vereinbart wurde.
(2) Alle Preise auf der Website bzw. im Angebot des Auftragnehmers sind als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen gültigen Umsatzsteuer aufgeführt.
(3) Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben. Ferner behält sich der Auftragnehmer vor, regelmäßig zu erbringenden Dienstleistungen im Falle des Verzuges auszusetzen, ohne dass er den Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung des Auftraggebers verliert.
(4) Der Auftragnehmer behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise für Serviceleistungen, nach Ablauf der vereinbarten jeweiligen Laufzeit angemessen zu erhöhen. Eine Erhöhung ist dabei erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit möglich.[LS6]
§ 12 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrags ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Wenn es sich um die einmalige Erbringung einer Dienstleistung handelt, ist dies im Vertrag vermerkt und die nachstehenden Absätze des § 6 sind darauf nicht anwendbar.
(2) Eine ordentliche Kündigung des Dienstleistungsvertrages muss spätestens einen Monat vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform gegenüber dem Vertragspartner erfolgen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(4) Wird das Vertragsverhältnis nicht bis einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert es sich immer jeweils um die ursprüngliche Laufzeit.
(5) Nach Ende der regulären Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat bis zum Ende der verlängerten Laufzeit. Die Kündigung muss auch hier in Schriftform erfolgen.
(6) Stornierungen von laufenden Aufträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Für bereits erbrachte Leistungen oder angefallene Kosten kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen.[LS7]
§ 13 Schutzrechte
(1) Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistung, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit von dem Auftragnehmer für den Auftraggeber stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt dem Auftragnehmer zu.
(2) Der Auftraggeber überträgt hiermit dem Auftragnehmer bereits jetzt zum Zeitpunkt der Entstehung der Ergebnisse die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte.
(3) Der Auftragnehmer behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das Logo des Auftragnehmers dürfen ohne dessen Zustimmung nicht durch den Auftraggeber verwendet werden.
(4) Die Geistigen Eigentums-, Urheber- und Leistungsschutzrechte an projektspezifischen Anpassungen und Entwicklungen verbleiben bei dem Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber erwirbt lediglich das Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang.
§ 14 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei („Empfänger“) wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
(2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
(3) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.
(4) Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.
(5) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die
a) bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;
b) die der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
c) der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.
Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.
(6) Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.
(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.
§ 15 Haftung und Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
(4) Der Auftragnehmer schützt seine Auftraggeber so gut es geht gegen Cyberkriminalität. Leider lässt sich dies nicht immer verhindern. Für Schäden, welche dem Auftraggeber durch eine solche Cyberkriminalität entstehen, gilt der Haftungsausschluss der Abs. 1 – 3 mit den genannten Ausnahmen ebenfalls. Im Falle von Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur für denjenigen Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datenanfertigung durch den Auftraggeber entstanden wäre.
(5) Der Auftragnehmer haftet, mit Ausnahme der vorherigen Absätze, nicht für Schäden, die durch die erbrachten Dienstleistungen entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Auftragnehmer übernimmt in diesem Rahmen insbesondere keine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige indirekte Schäden.
(6) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung nach den vorstehenden Absätzen gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(7) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die bereitgestellten digitalen Produkte den vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen und für die gewöhnliche Verwendung geeignet sind. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass während der gesamten Vertragslaufzeit regelmäßige Updates zur Verfügung gestellt werden, um die Vertragsmäßigkeit der digitalen Produkte zu gewährleisten. Im Falle von Rückgriffsansprüchen gemäß § 327u BGB gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, um dem Auftraggeber die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen zu erleichtern.
§ 16 Datenschutz
(1) Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
(2) Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
(3) Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.
§ 17 Nutzung von Kunden als Referenzen
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen und die Zusammenarbeit zu bewerben, sofern der Auftraggeber dem ausdrücklich zustimmt. Der Auftraggeber kann die Zustimmung zur Nutzung als Referenzkunde jederzeit widerrufen. Der Widerruf hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Nutzung des Auftraggebers als Referenzkunde keine vertraulichen Informationen oder Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren.
(3) Sollte der Auftraggeber nicht ausdrücklich zustimmen, ist es dem Auftragnehmer nicht gestattet, den Auftraggeber als Referenzkunde zu nennen oder die Zusammenarbeit zu bewerben.
§ 18 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, da es sich bei dem Auftraggeber immer um ein Unternehmen handelt.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Dienstleistungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Dienstleistungsvertrags insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(4) Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.
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