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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Agentur Jung-Behr Consulting (PinkBots), Erkrather Str. 401, 40231 Düsseldorf, HRB101425

§1 Anwendungsbereich

1.1 Alle Leistungen und Angebote von Jung-Behr Consulting GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage von individuellen Angeboten von Jung-Behr Consulting GmbH und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die AGB sind Bestandteil aller Verträge, die Jung-Behr Consulting GmbH mit ihren Vertragspartnern – nachstehend „Kunde“ genannt, über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Jung-Behr Consulting GmbH im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst, wenn Jung-Behr Consulting GmbH auf eine Korrespondenz Bezug nimmt, die Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthalten oder auf solche verweisen, liegt kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen vor.

1.3 Die Dienstleistungen und Angebote von Jung-Behr Consulting GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des §14 BGB und an Kaufleute (HGB).

§2 Leistungen von Jung-Behr Consulting GmbH / Mitwirkung des Kunden

2.1 Jung-Behr Consulting erbringt umfassende Dienst- und Beratungsleistungen im Bereich Online Marketing und Informationstechnologie, u.a. SEA, Social (Paid) Ads, Maßnahmen zur Lead-Generierung, Marketing Automation, Prozessberatung, Konzeptionierung und Umsetzung von Automatisierungsmöglichkeiten mittels KI, Tool-Beratung sowie Schulungen und Workshops. Hiervon umfasst sind unter anderen auch die Konzeption, Beratung, Gestaltung und Durchführung von Werbemaßnahmen, deren konkreter Inhalt jeweils in Einzelaufträgen vereinbart wird. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Jung-Behr Consulting GmbH dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.

Für die Verfügbarkeit der einzelnen Leistungen sowie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte/Einträge/Daten wird keine Gewähr übernommen.

2.2 Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Jung-Behr Consulting GmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch die Jung-Behr Consulting GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch der Jung-Behr Consulting GmbH unberührt.

2.3 Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie zum Beispiel Meta und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist Jung-Behr Consulting GmbH nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch der Jung-Behr Consulting GmbH bleibt davon unberührt.

2.4 In Bezug auf die von Jung-Behr Consulting GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Jung-Behr Consulting GmbH hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

2.5 Jung-Behr Consulting GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

2.6 Etwaige für Drittanbieter anfallende Werbekosten sind nicht in der Vergütung von Jung-Behr Consulting GmbH inkludiert und separat vom Kunden zu tragen.

2.7 Weist der Vertragspartner Jung-Behr Consulting GmbH an, etwaige Kampagnen zwischenzeitlich zu pausieren oder ist eine Pausierung der Kampagne ohne Verschulden von Jung-Behr Consulting GmbH insgesamt notwendig, berührt dies den Vergütungsanspruch von Jung-Behr Consulting GmbH nicht.

2.8 Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbeanzeigen, Landeseiten etc. ausschließlich selbst verantwortlich. Eine Überprüfung durch einen Rechtsbeistand des Kunden im Vorhinein wird nahe gelegt.

§3 Zustandekommen von Verträgen

Der Vertragsschluss zwischen Jung-Behr Consulting GmbH und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder, in Textform und auch mittels kaufmännischen Bestätigungsschreibens (KBS) erfolgen.

§4 Abnahmebedürftige Leistungen

4.1 Sofern eine Leistung von Jung-Behr Consulting GmbH ausnahmsweise nicht schwerpunktmäßig dem Dienst-, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 4.2-4.5.

4.2 Jung-Behr Consulting GmbH  kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

4.3 Jung-Behr Consulting GmbH kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Jung-Behr Consulting GmbH nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind.

4.4 Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist Jung-Behr Consulting GmbH berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.

4.5 Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Jung-Behr Consulting GmbH gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von Jung-Behr Consulting GmbH hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

§5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

5.1 Die Preise, die Jung-Behr Consulting GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

5.2 Die vom Kunden Jung-Behr Consulting GmbH geschuldete Vergütung ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus fällig. Eine Jung-Behr Consulting GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

5.3 Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Jung-Behr Consulting GmbH nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Jung-Behr Consulting GmbH stellt ein solches auf Anfrage zur Verfügung.

5.4 Jung-Behr Consulting GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

5.5 Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Jung-Behr Consulting GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

5.6 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

5.7 Zahlungsart (SEPA-Lastschrift, Zahlung nach Rechnung, etc.) sowie Zahlungsziel richten sich nach der im jeweiligen Angebot vorgegebenen Bestimmung.

§6 Kündigung, Laufzeit

6.1 Der Vertrag hat die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

6.2 Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

6.3 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

6.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.

§7 Verzug / außerordentliche Kündigung

7.1 Fristen für die Leistungserbringung durch Jung-Behr Consulting GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Jung-Behr Consulting GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Jung-Behr Consulting GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

7.2 Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Jung-Behr Consulting GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

7.3  Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Jung-Behr Consulting GmbH in Verzug, ist Jung-Behr Consulting GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Jung-Behr Consulting GmbH wird gegebenenfalls gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 8 Erfüllung

8.1 Jung-Behr Consulting GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Jung-Behr Consulting GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

8.2 Ist Jung-Behr Consulting GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Jung-Behr Consulting GmbH unberührt.

§9 Nutzungsrechte

9.1 Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von Jung-Behr Consulting GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von Jung-Behr Consulting GmbH für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form).

9.2 Absatz 9.1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Jung-Behr Consulting GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

9.3 Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 9.1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Jung-Behr Consulting GmbH über.

9.4 Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 10 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von Jung-Behr Consulting GmbH anderweitig eingeräumt.

§ 11 Haftung

11.1 Jung-Behr Consulting GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Jung-Behr Consulting GmbH nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

11.2 In den Grenzen nach Absatz 11.1 haftet Jung-Behr Consulting GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

11.3 Der Kunde gewährleistet, dass an Jung-Behr Consulting GmbH überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos, Texte, Videos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Jung-Behr Consulting GmbH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§12 Schlussbestimmungen

12.1 Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Jung-Behr Consulting GmbH maßgeblich.

12.2 Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen Jung-Behr Consulting GmbH und dem Kunden unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.3 Erfüllungsort ist der Sitz von Jung-Behr Consulting GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Jung-Behr Consulting GmbH.

12.4 Der Kunde gestattet Jung-Behr Consulting GmbH sogenannte Testimonial-Werbung. Jung-Behr Consulting GmbH ist auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit berechtigt, in angemessener Weise mit dem Kunden als Referenz zu werben. Jung-Behr Consulting GmbH ist entsprechend zur Nutzung dem Kunden gehörender Urheber-, Namens-, Marken- und Kennzeichenrechte berechtigt. Der Widerruf der Gestattung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig, nicht jedoch bereits bei Beendigung des Vertrags.

12.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt Jung-Behr Consulting GmbH und der Kunde werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.